Gefahrgut
Gefahrgut sind Stoffe, Gemische, Lösungen, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften oder Zusammensetzung beim Transport, Verteilung oder Lagerung Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen können. Um diese Gefahren so niedrig wie möglich zu halten bzw. den sicheren Umgang mit den gefährlichen Stoffen zu kennen und zu erlernen, deshalb gibt es Gefahrgutschulungen.
Die Gefahrgutschulungen schließen mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.
Ausbildung von Gefahrgutfahrern
Erstschulung:
Basiskurs:
Erwerb der ADR-Bescheinigung zum Transport gefährlicher Güter als Stück- und
Schüttgüter:
- 19 Std. a 45 min Unterricht inkl. Praxiselemente gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB
- Kurse überwiegend an Samstagen (3 Samstage)
- Beginn des Kurses auf Anfrage
- Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
- Gültigkeit der ADR-Bescheinigung 5 Jahre ab Prüfdatum
Aufbaukurs Tank:
Erwerb der ADR-Bescheinigung zum Transport gefährlicher Güter in
Tankfahrzeugen:
- Voraussetzung bestandener Basiskurs
- 13 Std. a 45 min Unterricht inkl. Praxiselement gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB
- Kurse an Samstagen oder Wochentagen
- Beginn des Kurses auf Anfrage
- Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
- Neuausstellung der ADR-Bescheinigung mit Zusatz der Tankklassen, Gültigkeit ab Prüfdatum
Basiskurs bleibt erhalten
Aufbaukurs Klasse 1:
Erwerb der ADR-Bescheinigung zum Transport von explosiven
Stoffen:
- Voraussetzung bestandener Basiskurs
- 8 Std. a 45 min Unterricht gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB
- Kurs am Samstag oder Wochentag
- Beginn des Kurses auf Anfrage
- Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
- Neuausstellung der ADR-Bescheinigung mit Zusatz Klasse 1, Gültigkeit ab Prüfdatum Basiskurs
bleibt erhalten
Auffrischungsschulung (vorher Fortbildung) für Gefahrgutfahrer:
- Gültigkeit der ADR-Bescheinigung 5 Jahre gerechnet ab bestandener Basiskursprüfung
- Um die ADR-Bescheinigung zu verlängern, ist vor Ablauf der Bescheinigung
(nach Vollendung des 4. Gültigkeitsjahres) eine Auffrischungsschulung mit
einer Prüfung zu absolvieren.
- 12 Std. a 45 min Unterricht inkl. Praxiselemente gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB
- Kurs überwiegend an Samstagen (2 Samstage)
- Beginn des Kurses auf Anfrage
- Prüfung vor der Industrie und Handelskammer
- Gültigkeit ab Ablaufdatum wiederum 5 Jahre
Gefahrgutbeauftragter
- Jede Firma, die Gefahrgut transportiert, lagert oder umschlägt, benötigt einen
internen (Angestellter der Firma) oder externen (freiberuflichen)
Gefahrgutbeauftragten.
Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten
- 30 Std. a 45 min Unterricht zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte, verteilt auf mindestens 3 Tage
- Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
- Gültigkeit der Beauftragtenurkunde 5 Jahre ab Prüfdatum, vor Ablauf der 5 Jahre erneute Prüfung fällig, um die Tätigkeit
des Gefahrgutbeauftragten weiter ausführen zu können.
Firmenbetreuung als Gefahrgutbeauftragter
Mit vertraglicher Bestellung werden die Mitarbeiter Ihrer Firma von uns im Umgang mit
Gefahrgut betreut, beraten und geschult.