Unsere Leistungen

Gefahrgut- und Fahrschule
Gäbler



Fahrschule

• Klasse B - PKW bis 3,5 t ab 18 Jahre

Theorie: - 12 Lektionen Grundstoff + 2 Lektionen Zusatzstoff
                - theoretische Prüfung am PC

Praxis:   - Übungsstunden
               -12 Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht
               - praktische Prüfung

• Begleitendes Fahren - Führerschein ab 17 Jahre
normale PKW-Ausbildung - siehe Klasse B
Nach bestandener praktischer Prüfung Fahren bis zum 18. Geburtstag in Begleitung einer (oder mehrerer) im Vorfeld angemeldeter und     geeigneter Person(en).

. Klasse BE - Kombination Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger max. 3,5 t
           - Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B
           - Theoretische Einweisung ohne Prüfung
           - Praxis: - Übungsstunden
                          - 5 Sonderfahrten: 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nacht
                          - praktische Prüfung

Klasse A2 – Motorrad beschränkt max. 35 kW ab 18 Jahre

Theorie: - 12 Lektionen Grundstoff + 4 Lektionen Zusatzstoff
                - theoretische Prüfung am PC

Praxis:   - Elementefahren (Kegelfahren)
               - Übungsstunden
               - 12 Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht
               - praktische Prüfung

Bei Aufstieg von Klasse A1 auf Klasse A2 nach 2-jährigem Vorbesitz nur praktische Prüfung.

Klasse A – Motorrad ohne Beschränkung ab 24 Jahre

Theorie: - 12 Lektionen Grundstoff + 4 Lektionen Zusatzstoff
                - theoretische Prüfung am PC

Praxis:   - Elementefahren (Kegelfahren)
               - Übungsstunden
               - 12 Sonderfahrten: 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht
               - praktische Prüfung

Bei Aufstieg von Klasse A2 auf Klasse A nach 2-jährigem Vorbesitz nur praktische Prüfung.



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Gefahrgut

Gefahrgut sind Stoffe, Gemische, Lösungen, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften oder Zusammensetzung beim Transport, Verteilung oder Lagerung Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt ausgehen können. Um diese Gefahren so niedrig wie möglich zu halten bzw. den sicheren Umgang mit den gefährlichen Stoffen zu kennen und zu erlernen, deshalb gibt es Gefahrgutschulungen.

Die Gefahrgutschulungen schließen mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ab.

Ausbildung von Gefahrgutfahrern
Erstschulung:

Basiskurs:
Erwerb der ADR-Bescheinigung zum Transport gefährlicher Güter als Stück- und
Schüttgüter:
                      - 19 Std. a 45 min Unterricht inkl. Praxiselemente gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB
                      - Kurse überwiegend an Samstagen (3 Samstage)
                      - Beginn des Kurses auf Anfrage
                      - Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
                      - Gültigkeit der ADR-Bescheinigung 5 Jahre ab Prüfdatum

Aufbaukurs Tank:
Erwerb der ADR-Bescheinigung zum Transport gefährlicher Güter in
Tankfahrzeugen:
                               - Voraussetzung bestandener Basiskurs
                               - 13 Std. a 45 min Unterricht inkl. Praxiselement gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB
                               - Kurse an Samstagen oder Wochentagen
                               - Beginn des Kurses auf Anfrage
                               - Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
                               - Neuausstellung der ADR-Bescheinigung mit Zusatz der Tankklassen, Gültigkeit ab Prüfdatum
                                 Basiskurs bleibt erhalten

Aufbaukurs Klasse 1:
Erwerb der ADR-Bescheinigung zum Transport von explosiven
Stoffen:
              - Voraussetzung bestandener Basiskurs
              - 8 Std. a 45 min Unterricht gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB
              - Kurs am Samstag oder Wochentag
              - Beginn des Kurses auf Anfrage
              - Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
              - Neuausstellung der ADR-Bescheinigung mit Zusatz Klasse 1, Gültigkeit ab Prüfdatum Basiskurs
                bleibt erhalten

Auffrischungsschulung (vorher Fortbildung) für Gefahrgutfahrer:
- Gültigkeit der ADR-Bescheinigung 5 Jahre gerechnet ab bestandener Basiskursprüfung
- Um die ADR-Bescheinigung zu verlängern, ist vor Ablauf der Bescheinigung
   (nach Vollendung des 4. Gültigkeitsjahres) eine Auffrischungsschulung mit
   einer Prüfung zu absolvieren.
- 12 Std. a 45 min Unterricht inkl. Praxiselemente gemäß Kapitel 8.2 ADR/GGVSEB
- Kurs überwiegend an Samstagen (2 Samstage)
- Beginn des Kurses auf Anfrage
- Prüfung vor der Industrie und Handelskammer
- Gültigkeit ab Ablaufdatum wiederum 5 Jahre
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Gefahrgutbeauftragter

- Jede Firma, die Gefahrgut transportiert, lagert oder umschlägt, benötigt einen
  internen (Angestellter der Firma) oder externen (freiberuflichen)
  Gefahrgutbeauftragten.

Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten

- 30 Std. a 45 min Unterricht zum Erwerb der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte, verteilt auf mindestens 3 Tage
- Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
- Gültigkeit der Beauftragtenurkunde 5 Jahre ab Prüfdatum, vor Ablauf der 5 Jahre erneute Prüfung fällig, um die Tätigkeit
  des Gefahrgutbeauftragten weiter ausführen zu können.



Firmenbetreuung als Gefahrgutbeauftragter

Mit vertraglicher Bestellung werden die Mitarbeiter Ihrer Firma von uns im Umgang mit
Gefahrgut betreut, beraten und geschult.
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EU-Berufskraftfahrer Weiterbildung

- Laut Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) vom 14.08.2006 und Verordnung (BKrFQV)
  vom 22.08.2006 hat jeder gewerblich tätige Kraftfahrer mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE oder
  einer gleichwertigen Klasse im Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung zu absolvieren. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde                    
             vermerkt die Weiterbildung mit dem Eintrag "95" auf der Fahrerqualifikationsnachweis-Karte.

- Diese Weiterbildung umfasst 35 Stunden a 60 min und ist in 5 Module (Themengebiete) gegliedert.

  Wir führen die Module mit folgendem Inhalt durch:

         1. Modul: Eco-Training & Assistenzsysteme (Kenntnisbereich: 1.1, 1.2, 1.3, 1.3a)

         2. Modul: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber (Kenntnisbereich: 2.1, 2.2, 2.3)

         3. Modul: Gefahrenwahrnehmung (Kenntnisbereich: 1.2, 1.5, 1.6, 3.1, 3.4, 3.5)

         4. Modul: Schadensprävention (Kenntnisbereich: 1.4, 1.5, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.5, 3.6, 3.7., 3.8)

         5. Modul: Sicherheit für Ladung & Fahrgast (Kenntnisbereich: 1.4, 1.5, 1.6)

- So kann bei rechtzeitigem Beginn jedes Jahr eine Tagesveranstaltung = 1 Modul besucht werden.

- Die Teilnahme an den Modulen wird dem Kraftfahrtbundesamt elektronisch gemeldet.

- Wir bieten vorrangig Tagesveranstaltungen an einem Samstag an, bei Interesse erhält der Teilnehmer eine
  Einladung zu einem weiteren Modul.
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